|
Innerhalb von sieben Tage nach Geburt des eigenen Kindes sind Eltern dazu verpflichtet die Geburt dem Staat anzuzeigen. Dazu geht man zum Standesamt (manche Krankenhäuser bieten auch an, die Anmeldung direkt im Krankenhaus zu machen).
Welche Dokumente brauche ich:
- Nachweis über Eheschließungen (aktuelle und frührere)
- Nachweis über eigene Geburt (beider Elternteile)
- Nachweis über Namensänderungen
- Schriftliche Erklärung wie das Kind heißen soll
- Kopie der gültigen Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärug der Mutter
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde verstorbener Ehegatten
Verheiratete Paare
Sind beide Elternteile miteinander Verheiratet entfallen die Dokumente 6, 7 und 8. Der Staat geht einfach davon aus, dass die Vaterschaft geklärt ist, die Mutter dem zustimmt und nachweise über eventuell vergangene Ehen sind nicht notwendig (diese wurden bereits bei der aktuellen Eheschließung erbracht)
Nicht verheiratete Paare
Waren sie noch nie verheiratet entfallen die Dokumente 1, 7 und 8.
Sind Sie geschieden entfällt das Dokumente 8.
Sind Sie verwitwet entfällt das Dokumente 7, die rechtskräftigen Scheidungsdokumente.